Unsere Hüpfburg-Kategorien
Wir bieten Hüpfburgen zum Mieten in vielen Farben, Formen und Größen – In den einzelnen Kategorien finden Sie alle wichtigen Infos zu den Maßen, Altersbegrenzungen, Serviceoptionen und Extras wie Rutschen, Sonnendach oder Spielelementen.
Schauen Sie sich unsere Auswahl an und finden Sie die perfekte Hüpfburg für Ihre Veranstaltung!
Nature's Symphony
ButtonAll unsere Hüpfburgen auf einen Blick
Hüpfburgen zur Selbstabholung
Hüpfburgen zur Selbstabholung und Lieferung
Hüpfburgen zur Lieferung und Aufbau
Hüpfburgen für Erwachsene zur Selbstabholung und Lieferung
Hindernisanlagen zur Lieferung
Noch Fragen zur Vorgehensweise?
Hüpfburgen und Eventmodule mieten – So einfach geht es:
Unsere Schritt für Schritt Anleitung von der Anfrage bis zum Veranstaltungsende finden Sie hier.
Hüpfburgen sind immer ein Highlight auf jeder Veranstaltung
Sie sind schon von Weitem gut sichtbar und machen Ihr Event einzigartig. Gerade für Kinder, Jugendliche aber auch für Erwachsene bieten unsere Hüpfburgen einen Riesenspaß, denn es kann nach Lust und Laune gehüpft, getobt, gerutscht und geklettert werden.
Alle Hüpfburgen können drinnen sowie draußen zu jeder Jahreszeit eingesetzt werden. Mieten Sie Ihre Hüpfburg für jegliche Art von Veranstaltungen beim Hüpfburgexperte aus Dresden. Bei uns mieten Sie richtig, wenn der Spaß im Vordergrund stehen soll. Es gibt aber auch klar geregelte Vorschriften, wie man sich während der Benutzung einer Hüpfburg, zum Beispiel bei Regen oder Sturm verhalten muss. Das Thema Sicherheit hat bei all unseren Hüpfburgen immer die höchste Priorität. Dazu gehört auch, dass wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Event gern individuell und persönlich beraten. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Veranstaltung!
FAQ
Wissenswertes auf einen Blick
Was kostet das Mieten einer Hüpfburg?
Der Mietpreis unterscheidet sich je nach Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.
Interessieren Sie sich für unseren Service mit Lieferung und Aufbau, so erstellen wir Ihnen je nach Aufwand und Entfernung ein individuelles und auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot.
Wie und wann bezahle ich die Hüpfburgmiete?
Die Miete ist für Privatpersonen vorab zu überweisen oder spätestens bei Anlieferung vor Ort in bar zu entrichten. Eine EC-Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Für Firmen, Vereine und Kommunen ist eine Überweisung nach Rechnungserhalt oder eine Vorabüberweisung möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Auftragswert über 1000,00€ eine Anzahlung von 50% per Vorabüberweisung zu tätigen ist. Bei einer Selbstabholung ist der Mietbetrag, sowie eine Kaution direkt bei der Abholung in bar zu entrichten. Die Kaution der Mietsache erhalten Sie nach pünktlicher Rückgabe und positiver Prüfung durch unser Fachpersonal vollständig zurück.
Gibt es Gutscheine / Rabatte / Aktionen?
Unseren Stammkunden gewähren wir in der Regel einen individuellen Rabatt, je nach Auftragsvolumen und Bestandszeit.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Buchung bei unserer Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilzunehmen und somit für die nächste Buchung für sich selbst und den Geworbenen einen Rabatt zu erlangen.
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Ja, eine Kaution wird nach erfolgter Übergabe erhoben. Diese beträgt zwischen 30,00 und 100,00€ und ist abhängig von Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.
Gibt es ein Recht auf Stornierung / Rückgaberecht / Reklamation / Tausch?
Bei Reklamationen versuchen wir schnellstmöglich für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Sollten Sie sich nach erfolgter Buchung nochmals um entscheiden, so können Sie entsprechend dem aktuellen Auftragswert oder mit Aufpreis auch ein anderes oder zusätzliches Modell oder Eventmodul nach vorheriger Rücksprache mit uns und Verfügbarkeit umtauschen oder dazu buchen.
Es gelten grundsätzlich unsere AGB. Diese sind auf unserer Homepage www.huepfburg-experte.de einsehbar. Wir haben Ihnen den dafür geltenden Absatz untenstehend noch einmal eingefügt.
11. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
11.1 Im Falle der Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Mietausfall Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren durch uns erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung des Auftrages bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag werden keine Gebühren zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Stornierung des Auftrages gelten folgende Fristen und Gebühren:
- ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 30 % des Auftragswertes netto
- ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 50 % des Auftragswertes netto.
Bei einer Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der weniger als 3 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag erfolgt, schuldet der Kunde den vollen vereinbarten Mietpreis netto abzüglich der für die Anfahrt und den Aufbau anfallenden Kosten zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Wie gefährlich sind Hüpfburgen?
Grundsätzlich werden Hüpfburgen als wenig gefährlich eingestuft, sofern der Aufbau professionell erfolgt und eine durchgängige Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Auch müssen alle Sicherheits- und Verhaltensregeln beachtet werden, um das Verletzungs- und Gefahrenrisiko auf ein Minimales zu reduzieren.
Hüpfburg - wer haftet im Schadenfall?
Hier gilt das Verursacherprinzip, es muss immer individuell geprüft werden, wer den Personen- und Sachschaden zu verschulden hat und wie dieser zustande kam! Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt.
Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.
Wie kann ich mich gegen fremd und selbst verursachte Schäden versichern?
Verursachte Personen- und Sachschäden können je nach Fall durch eine zuvor abgeschlossene private Haftpflichtversicherung oder eine zuvor abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt. Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.