Unsere Hüpfburg-Kategorien

Wir bieten Hüpfburgen zum Mieten in vielen Farben, Formen und Größen – In den einzelnen Kategorien finden Sie alle wichtigen Infos zu den Maßen, Altersbegrenzungen, Serviceoptionen und Extras wie Rutschen, Sonnendach oder Spielelementen. 

 Schauen Sie sich unsere Auswahl an und finden Sie die perfekte Hüpfburg für Ihre Veranstaltung!

All unsere Hüpfburgen auf einen Blick

Hüpfburgen zur Selbstabholung

Hüpfburgen zur Selbstabholung und Lieferung

Hüpfburgen zur Lieferung und Aufbau

Hüpfburgen für Erwachsene zur Selbstabholung und Lieferung

Hindernisanlagen zur Lieferung

Noch Fragen zur Vorgehensweise?

Hüpfburgen und Eventmodule mieten – So einfach geht es:
Unsere Schritt für Schritt Anleitung von der Anfrage bis zum Veranstaltungsende finden Sie hier.

Alle Infos hier!

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Der Hüpfburgexperte blau-gelbe Hüpfburg mit Dach, im Burg Design.
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Hüpfburgen sind immer ein Highlight auf jeder Veranstaltung

Sie sind schon von Weitem gut sichtbar und machen Ihr Event einzigartig. Gerade für Kinder, Jugendliche aber auch für Erwachsene bieten unsere Hüpfburgen einen Riesenspaß, denn es kann nach Lust und Laune gehüpft, getobt, gerutscht und geklettert werden.

Alle Hüpfburgen können drinnen sowie draußen zu jeder Jahreszeit eingesetzt werden. Mieten Sie Ihre Hüpfburg für jegliche Art von Veranstaltungen beim Hüpfburgexperte aus Dresden. Bei uns mieten Sie richtig, wenn der Spaß im Vordergrund stehen soll. Es gibt aber auch klar geregelte Vorschriften, wie man sich während der Benutzung einer Hüpfburg, zum Beispiel bei Regen oder Sturm verhalten muss. Das Thema Sicherheit hat bei all unseren Hüpfburgen immer die höchste Priorität. Dazu gehört auch, dass wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Event gern individuell und persönlich beraten. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Veranstaltung!

Jetzt anfragen

FAQ

Wissenswertes auf einen Blick

  • Was kostet das Mieten einer Hüpfburg?

    Der Mietpreis unterscheidet sich je nach Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.

    Interessieren Sie sich für unseren Service mit Lieferung und Aufbau, so erstellen wir Ihnen je nach Aufwand und Entfernung ein individuelles und auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot.

  • Wie und wann bezahle ich die Hüpfburgmiete?

    Die Miete ist für Privatpersonen vorab zu überweisen oder spätestens bei Anlieferung vor Ort in bar zu entrichten. Eine EC-Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

    Für Firmen, Vereine und Kommunen ist eine Überweisung nach Rechnungserhalt oder eine Vorabüberweisung möglich.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Auftragswert über 1000,00€ eine Anzahlung von 50% per Vorabüberweisung zu tätigen ist. Bei einer Selbstabholung ist der Mietbetrag, sowie eine Kaution direkt bei der Abholung in bar zu entrichten. Die Kaution der Mietsache erhalten Sie nach pünktlicher Rückgabe und positiver Prüfung durch unser Fachpersonal vollständig zurück.

  • Gibt es Gutscheine / Rabatte / Aktionen?

    Unseren Stammkunden gewähren wir in der Regel einen individuellen Rabatt, je nach Auftragsvolumen und Bestandszeit.

    Jeder Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Buchung bei unserer Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilzunehmen und somit für die nächste Buchung für sich selbst und den Geworbenen einen Rabatt zu erlangen.

  • Muss ich eine Kaution bezahlen?

    Ja, eine Kaution wird nach erfolgter Übergabe erhoben. Diese beträgt zwischen 30,00 und 100,00€ und ist abhängig von Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.

  • Gibt es ein Recht auf Stornierung / Rückgaberecht / Reklamation / Tausch?

    Bei Reklamationen versuchen wir schnellstmöglich für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

    Sollten Sie sich nach erfolgter Buchung nochmals um entscheiden, so können Sie entsprechend dem aktuellen Auftragswert oder mit Aufpreis auch ein anderes oder zusätzliches Modell oder Eventmodul nach vorheriger Rücksprache mit uns und Verfügbarkeit umtauschen oder dazu buchen.

    Es gelten grundsätzlich unsere AGB. Diese sind auf unserer Homepage www.huepfburg-experte.de einsehbar. Wir haben Ihnen den dafür geltenden Absatz untenstehend noch einmal eingefügt.

    11. Rück­tritt vom Ver­trag / Stor­nie­rung

    11.1 Im Fal­le der Stor­nie­rung oder bei Rück­tritt des Kun­den vom Ver­trag wer­den für den be­reits ent­stan­de­nen Auf­wand bzw. den kurz­fris­ti­gen Miet­aus­fall Rück­tritts- bzw. Stor­nie­rungs­ge­büh­ren durch uns er­ho­ben und dem Kun­den in Rech­nung ge­stellt. Bei ei­ner Stor­nie­rung des Auf­tra­ges bis 6 Wo­chen vor dem Ver­an­stal­tungs­tag wer­den kei­ne Ge­büh­ren zur Zah­lung fäl­lig. Bei ei­ner spä­te­ren Stor­nie­rung des Auf­tra­ges gel­ten fol­gen­de Fris­ten und Ge­büh­ren:

    • ab 6 Wo­chen vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag 30 % des Auf­trags­wer­tes net­to
    • ab 4 Wo­chen vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag 50 % des Auf­trags­wer­tes net­to.

    Bei ei­ner Stor­nie­rung oder bei Rück­tritt des Kun­den vom Ver­trag, der we­ni­ger als 3 Ta­ge vor dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag er­folgt, schul­det der Kun­de den vol­len ver­ein­bar­ten Miet­preis net­to ab­züg­lich der für die An­fahrt und den Auf­bau an­fal­len­den Kos­ten zzgl. der ge­setz­lich gel­ten­den Mehr­wert­steu­er.

  • Wie gefährlich sind Hüpfburgen?

    Grundsätzlich werden Hüpfburgen als wenig gefährlich eingestuft, sofern der Aufbau professionell erfolgt und eine durchgängige Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Auch müssen alle Sicherheits- und Verhaltensregeln beachtet werden, um das Verletzungs- und Gefahrenrisiko auf ein Minimales zu reduzieren.

  • Hüpfburg - wer haftet im Schadenfall?

    Hier gilt das Verursacherprinzip, es muss immer individuell geprüft werden, wer den Personen- und Sachschaden zu verschulden hat und wie dieser zustande kam! Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt.

    Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.

  • Wie kann ich mich gegen fremd und selbst verursachte Schäden versichern?

    Verursachte Personen- und Sachschäden können je nach Fall durch eine zuvor abgeschlossene private Haftpflichtversicherung oder eine zuvor abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt. Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.

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