XXL-Menschenkicker mieten – z.B. in Meißen, Radebeul & Moritzburg

Das Runde muss ins Eckige! Bei unserem XXL-Menschenkicker oder auch Human Table Soccer genannt, werden die Teilnehmer selbst zu den Spielfiguren und agieren ähnlich wie beim Tischkicker. Gespielt wird in einem Spielfeld mit einer luftgeblasenen Umrandung von 14x6 Metern.

 

An 6 Stangen verteilt und mit Handschlaufen festgehalten können bis zu 12 Personen, egal ob Kinder, Jugendliche und Erwachsene in zwei Teams mit jeweils 6 Spielern pro Mannschaft als Torwart, Stürmer und Abwehrspieler gegeneinander antreten. Somit ist dieses Eventmodul für eine große Anzahl von Mitspielern geeignet und die Besonderheit auf Ihrer Veranstaltung zum Beispiel in Meißen, Radebeul oder auch Moritzburg.

Torwand

Technische Details:

Aufbaumaß (LxBxH): 7m x 4m x 3,5m

Transportmaß (HxD): 120cm x 80cm

Gewicht: 85,00 kg

Stromanschluss: 1 x 230V / 1 x 1,5 kW

ab 249 € *

Nutzungshinweise:

Nutzeranzahl: 1 Torwart

              beliebig viele Fußballer

Alter: 3-99 Jahre

Selbstabholung: Ja

Lieferung mit Aufbau: Ja

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Fußballfieber mit dem Mastergoal vom Experten live erleben - den Fußball sicher halten wie ein Profi

Das Tor kann ebenfalls als normale große Torwand mittels einer stabilen und kreativ gestalteten Plane genutzt werden, in der auch Ziele und Punkte integriert sind. Das stabile Netz am Torrahmen hält die Bälle sicher auf und schützt drum herumstehende Zuschauer und Gegenstände, sollte ein Ball auch einmal nicht gefangen werden.

 

Das Mastergoal eignet sich besonders gut für Wettkampfspiele, Sport- oder Familienfeste und Fußballveranstaltungen wie Public-Viewing. Auch in Verbindung mit weiteren attraktiven Eventmodulen, zum Beispiel dem XXL-Menschenkicker, dem Bungeerun oder der Fußball-Hüpfburg  mit großer Rutsche sind sie ein echter Hingucker und runden auch mit unseren Fußball-Hüpfburgen in den Kategorien Hüpfburg mit DachHüpfburg mit kleiner Rutsche und Hüpfburg mit großer Rutsche das Thema Fußball gelungen ab.

Sicherheit und Qualität unserer Torwand

Alle unserer Hüpfburgen erfüllen grundsätzlich die europäische DIN-Norm (EN 14960). Wir achten stets auf Sauberkeit und Sicherheit.

Besonders wichtig bei unseren Hüpfburgen sind uns zusätzliche Sicherheits- und Qualitätsmerkmale wie zum Beispiel Sicht- und Lüftungsnetze. Diese geben einen besseren Einblick in das Innere der Hüpfburg und sorgen außerdem für eine gute Belüftung.

Zahlungsmöglichkeiten / Fristen / Stornierung / Haftung

  • Was kostet das Mieten einer Hüpfburg?

    Der Mietpreis unterscheidet sich je nach Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.

    Interessieren Sie sich für unseren Service mit Lieferung und Aufbau, so erstellen wir Ihnen je nach Aufwand und Entfernung ein individuelles und auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot.


  • Wie und wann bezahle ich die Hüpfburgmiete?

    Die Miete ist für Privatpersonen vorab zu überweisen oder spätestens bei Anlieferung vor Ort in bar zu entrichten. Eine EC-Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

    Für Firmen, Vereine und Kommunen ist eine Überweisung nach Rechnungserhalt oder eine Vorabüberweisung möglich.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Auftragswert über 1000,00€ eine Anzahlung von 50% per Vorabüberweisung zu tätigen ist. Bei einer Selbstabholung ist der Mietbetrag, sowie eine Kaution direkt bei der Abholung in bar zu entrichten. Die Kaution der Mietsache erhalten Sie nach pünktlicher Rückgabe und positiver Prüfung durch unser Fachpersonal vollständig zurück.

  • Gibt es Gutscheine / Rabatte / Aktionen?

    Unseren Stammkunden gewähren wir in der Regel einen individuellen Rabatt, je nach Auftragsvolumen und Bestandszeit.

    Jeder Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Buchung bei unserer Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilzunehmen und somit für die nächste Buchung für sich selbst und den Geworbenen einen Rabatt zu erlangen.

  • Muss ich eine Kaution bezahlen?

    Ja, eine Kaution wird nach erfolgter Übergabe erhoben. Diese beträgt zwischen 30,00 und 100,00€ und ist abhängig von Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.

  • Gibt es ein Recht auf Stornierung / Rückgaberecht / Reklamation / Tausch?

    Bei Reklamationen versuchen wir schnellstmöglich für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

    Sollten Sie sich nach erfolgter Buchung nochmals um entscheiden, so können Sie entsprechend dem aktuellen Auftragswert oder mit Aufpreis auch ein anderes oder zusätzliches Modell oder Eventmodul nach vorheriger Rücksprache mit uns und Verfügbarkeit umtauschen oder dazu buchen.

    Es gelten grundsätzlich unsere AGB. Diese sind auf unserer Homepage www.huepfburg-experte.de einsehbar. Wir haben Ihnen den dafür geltenden Absatz untenstehend noch einmal eingefügt.


    11. Rück­tritt vom Ver­trag / Stor­nie­rung


    11.1 Im Fal­le der Stor­nie­rung oder bei Rück­tritt des Kun­den vom Ver­trag wer­den für den be­reits ent­stan­de­nen Auf­wand bzw. den kurz­fris­ti­gen Miet­aus­fall Rück­tritts- bzw. Stor­nie­rungs­ge­büh­ren durch uns er­ho­ben und dem Kun­den in Rech­nung ge­stellt. Bei ei­ner Stor­nie­rung des Auf­tra­ges bis 6 Wo­chen vor dem Ver­an­stal­tungs­tag wer­den kei­ne Ge­büh­ren zur Zah­lung fäl­lig. Bei ei­ner spä­te­ren Stor­nie­rung des Auf­tra­ges gel­ten fol­gen­de Fris­ten und Ge­büh­ren:



    ab 6 Wo­chen vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag 30 % des Auf­trags­wer­tes net­to,

    ab 4 Wo­chen vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag 50 % des Auf­trags­wer­tes net­to.

    Bei ei­ner Stor­nie­rung oder bei Rück­tritt des Kun­den vom Ver­trag, der we­ni­ger als 3 Ta­ge vor dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­tag er­folgt, schul­det der Kun­de den vol­len ver­ein­bar­ten Miet­preis net­to ab­züg­lich der für die An­fahrt und den Auf­bau an­fal­len­den Kos­ten zzgl. der ge­setz­lich gel­ten­den Mehr­wert­steu­er.

  • Wie gefährlich sind Hüpfburgen?

    Grundsätzlich werden Hüpfburgen als wenig gefährlich eingestuft, sofern der Aufbau professionell erfolgt und eine durchgängige Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Auch müssen alle Sicherheits- und Verhaltensregeln beachtet werden, um das Verletzungs- und Gefahrenrisiko auf ein Minimales zu reduzieren.

  • Hüpfburg - wer haftet im Schadenfall?

    Hier gilt das Verursacherprinzip, es muss immer individuell geprüft werden, wer den Personen- und Sachschaden zu verschulden hat und wie dieser zustande kam! Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt.

    Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.

  • Wie kann ich mich gegen fremd und selbst verursachte Schäden versichern?

    Verursachte Personen- und Sachschäden können je nach Fall durch eine zuvor abgeschlossene private Haftpflichtversicherung oder eine zuvor abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt. Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten


weitere FAQs

*Alle Preisangaben verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer und gelten ausschließlich für Privatkunden. Hinweis für Nicht-Endverbraucher: Für Firmen, Vereine, Schulen und Kommunen, bzw. bei Einsätzen auf öffentlichen Veranstaltungen gelten andere Preise auf Anfrage. Die angegebenen Preise sind Tagespreise und können je nach Saison variieren. Für die Lieferung/Abholung, sowie Auf- und Abbau berechnen wir eine zusätzliche Pauschale je nach Entfernung und Aufwand. Gültig von Montag bis Donnerstag bis zu einer Mietdauer von 4 Stunden.

Hier finden Sie unsere Lieferpreise inkl. Aufbau
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