Häufig gestellte Fragen zu unseren Hüpfburgen und deren Vermietung
Warum FAQs für Sie als Kunde so wichtig und hilfreich sind!
Diese helfen Ihnen bei offenen Fragen oder Problemen eine schnelle, verständliche und aussagekräftige Antwort zu erhalten. Dadurch sparen Sie eine Menge Zeit und Aufwand mit unnötigen E-Mails und zeitintensiven Telefonaten. Untenstehend finden Sie unsere häufig gestellten Fragen und Antworten auf einen Blick. Haben Sie nicht die passende Antwort zu Ihrer Frage gefunden, so freuen wir uns über Ihre Nachricht oder einen persönlichen Anruf!
Wissenswertes über Hüpfburgen
Buchung / Verfügbarkeit / Alternativen
Lieferung und Aufbau
Wissenswertes auf einen Blick
Was kostet das Mieten einer Hüpfburg?
Der Mietpreis unterscheidet sich je nach Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.
Interessieren Sie sich für unseren Service mit Lieferung und Aufbau, so erstellen wir Ihnen je nach Aufwand und Entfernung ein individuelles und auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot.
Wie und wann bezahle ich die Hüpfburgmiete?
Die Miete ist für Privatpersonen vorab zu überweisen oder spätestens bei Anlieferung vor Ort in bar zu entrichten. Eine EC-Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Für Firmen, Vereine und Kommunen ist eine Überweisung nach Rechnungserhalt oder eine Vorabüberweisung möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Auftragswert über 1000,00€ eine Anzahlung von 50% per Vorabüberweisung zu tätigen ist. Bei einer Selbstabholung ist der Mietbetrag, sowie eine Kaution direkt bei der Abholung in bar zu entrichten. Die Kaution der Mietsache erhalten Sie nach pünktlicher Rückgabe und positiver Prüfung durch unser Fachpersonal vollständig zurück.
Gibt es Gutscheine / Rabatte / Aktionen?
Unseren Stammkunden gewähren wir in der Regel einen individuellen Rabatt, je nach Auftragsvolumen und Bestandszeit.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Buchung bei unserer Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilzunehmen und somit für die nächste Buchung für sich selbst und den Geworbenen einen Rabatt zu erlangen.
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Ja, eine Kaution wird nach erfolgter Übergabe erhoben. Diese beträgt zwischen 30,00 und 100,00€ und ist abhängig von Größe und Ausführung der Hüpfburg oder des Eventmoduls.
Gibt es ein Recht auf Stornierung / Rückgaberecht / Reklamation / Tausch?
Bei Reklamationen versuchen wir schnellstmöglich für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Sollten Sie sich nach erfolgter Buchung nochmals um entscheiden, so können Sie entsprechend dem aktuellen Auftragswert oder mit Aufpreis auch ein anderes oder zusätzliches Modell oder Eventmodul nach vorheriger Rücksprache mit uns und Verfügbarkeit umtauschen oder dazu buchen.
Es gelten grundsätzlich unsere AGB. Diese sind auf unserer Homepage www.huepfburg-experte.de einsehbar. Wir haben Ihnen den dafür geltenden Absatz untenstehend noch einmal eingefügt.
11. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
11.1 Im Falle der Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Mietausfall Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren durch uns erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung des Auftrages bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag werden keine Gebühren zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Stornierung des Auftrages gelten folgende Fristen und Gebühren:
- ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 30 % des Auftragswertes netto
- ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 50 % des Auftragswertes netto.
Bei einer Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der weniger als 3 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag erfolgt, schuldet der Kunde den vollen vereinbarten Mietpreis netto abzüglich der für die Anfahrt und den Aufbau anfallenden Kosten zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Wie gefährlich sind Hüpfburgen?
Grundsätzlich werden Hüpfburgen als wenig gefährlich eingestuft, sofern der Aufbau professionell erfolgt und eine durchgängige Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Auch müssen alle Sicherheits- und Verhaltensregeln beachtet werden, um das Verletzungs- und Gefahrenrisiko auf ein Minimales zu reduzieren.
Hüpfburg - wer haftet im Schadenfall?
Hier gilt das Verursacherprinzip, es muss immer individuell geprüft werden, wer den Personen- und Sachschaden zu verschulden hat und wie dieser zustande kam! Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt.
Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.
Wie kann ich mich gegen fremd und selbst verursachte Schäden versichern?
Verursachte Personen- und Sachschäden können je nach Fall durch eine zuvor abgeschlossene private Haftpflichtversicherung oder eine zuvor abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Sie sollten sich bei Unklarheiten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen diese im Schadenfall abdeckt. Gern können wir Sie unabhängig und auf Nachfrage an einen Versicherungsgeber weiterleiten.